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   OLG Frankfurt, 08.06.2001 - 24 U 198/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4397
OLG Frankfurt, 08.06.2001 - 24 U 198/00 (https://dejure.org/2001,4397)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2001 - 24 U 198/00 (https://dejure.org/2001,4397)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2001 - 24 U 198/00 (https://dejure.org/2001,4397)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung ; Mietsache; Ersatzanspruch; Erkennbarkeit eines Schadens; Verschlechterung; Bestimmungsgemäße Benutzbarkeit

  • Judicialis

    BGB § 713; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 708 Ziff. 10; ; BGB § 546 Abs. 2

  • prewest.de PDF

    § 558 BGB a.F.
    Verjährungsbeginn - Feststellungszeitpunkt der Verschlechterungen - Insekten

  • RA Kotz

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Mietrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 713 § 558 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 546 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährungsfrist beginnt mit Rückgabe einer gemieteten Sache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 707
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 216/90

    Verjährung von Vermieterersatzansprüchen bei Auswechslung des untervermietenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2001 - 24 U 198/00
    nur dort verwendet worden, wo es um die Frage ging, ob die Verjährung schon vor dem Zeitpunkt der Rückgabe anlaufen konnte, weil der Vermieter schon vorher Gelegenheit hatte, die Mietsache in aller Ruhe und Gründlichkeit zu besichtigen (BGH NJW 2000, 3205; 1992, 687; 1991, 2418; MüKo-Voelkow, BGB, 4. Aufl. 2000, § 558 Rz. 13; Staudinger-Emmerich, BGB, 13 Aufl. 1993 ff., § 558 Az. 41; Palandt-Weidenkaff, BGB, 60. Aufl. 2001, § 558 Rz. 11).
  • OLG Koblenz, 21.10.2013 - 5 U 507/13

    Zeitpunkt der Rückgabe eines zur Kiesausbeutung überlassenen und vom Pächter

    Der Zeitpunkt der Zurückerlangung ist auch dann maßgebend, wenn der Schaden zu diesem - oder einem späteren - Zeitpunkt nicht erkennbar war (OLG Frankfurt GuT 2002, 81).
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